Allgemeine Kaskoschadenservicebedingungen
der legal | tech | consulting GmbH

1. Vertragsgegenstand, Leistungen der legal | tech | consulting GmbH (kaskodirekt)

1.1. Die Tätigkeit des Kaskoschadenservices kaskodirekt umfasst die versicherungsrechtliche Abwicklung und Abrechnung der versicherten Fahrzeugschäden gegenüber dem Kaskoversicherer des versicherten Fahrzeuges. kaskodirekt setzt dem Kaskoversicherer eine Frist zur Regulierung des Versicherungsfalles.

1.2. kaskodirekt wird aufgrund einer vom Versicherungsnehmer oder von einer vom Versicherungsnehmer ermächtigten Person erteilten Bevollmächtigung tätig. Durch die Beauftragung wird kaskodirekt bevollmächtigt, die Forderung des Versicherungsnehmers in und auf dessen Namen und auf dessen Rechnung durchzusetzen. Die Tätigkeit von kaskodirekt erfordert eine enge Zusammenarbeit mit der Reparaturwerkstatt und dem Versicherer.

Zu diesem Zweck ist kaskodirekt ermächtigt, der Reparaturwerkstatt und dem Versicherer erforderliche Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

1.3. Bei rechtlich unzureichender oder nicht erfolgter Regulierung innerhalb einer von kaskodirekt gesetzten Frist, wird kaskodirekt Kooperationsanwälte für die außergerichtliche Durchsetzung beauftragen. Die durch den Versicherungsnehmer bzw. die durch eine von diesen ermächtigten Person erteilte Vollmacht umfasst die Bevollmächtigung von kaskodirekt, im Namen und auf Rechnung des Versicherungsnehmers, Kooperationsanwälte mit der außergerichtlichen Durchsetzung zu beauftragen.

1.4. Im Einzelfall kann kaskodirekt bei dem Versicherungsnehmer auch nachträglich eine schriftliche Vollmacht zur Nachweiszwecken für die Beauftragung der Kooperationsanwälte anfordern. Wird diese Vollmacht auf Anfrage nicht schriftlich erteilt, gilt Punkt 5.7.

1.5. Die Gebühren der anwaltlichen Tätigkeit richten sich nach dem Gegenstandswert und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Der Gegenstandswert für die anwaltliche Vergütung bestimmt sich nach der Höhe der nicht regulierten berechtigten Forderung zum Zeitpunkt des Tätigwerdens der Kooperationsanwälte. Der anwaltliche Service ist für den Versicherungsnehmer kostenneutral, siehe Punkt 6.2.

2. Vertragsschluss

2.1. Der Vertrag mit kaskodirekt kommt durch digitale oder schriftliche Beauftragung zustande. Als digitale Beauftragung sehen die Parteien eine Zurverfügungstellung der Daten des Versicherungsnehmers durch den Auftraggeber oder einen autorisierten Dritten an.

2.2. Vollmachtgeber für die Beauftragung ist ausschließlich der Versicherungsnehmer.

2.3. Auftraggeber kann der Versicherungsnehmer oder eine andere vom Versicherungsnehmer bevollmächtigte Person sein. Unabhängig von der Person des Auftraggebenden entsteht das Vertragsverhältnis zwischen kaskodirekt und dem Versicherungsnehmer.

2.4. Ist der Auftraggeber mit dem Versicherungsnehmer nicht identisch, so erfolgt die Beauftragung nur, wenn dieser vom Versicherungsnehmer zur Beauftragung ermächtigt ist. Der Auftraggeber versichert, vom Versicherungsnehmer zur Beauftragung des Schadenservices in dessen Namen bevollmächtigt zu sein.

3. Vergütung

3.1. Für die Beauftragung von kaskodirekt fällt dem Versicherungsnehmer eine einmalige Fallpauschale pro Versicherungsfall an. Die Höhe der Fallpauschale richtet sich nach dem allgemeinen Preis- und Leistungsverzeichnis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung und Abrechnung. Das Preis- und Leistungsverzeichnis ist abrufbar unter www.kaskodirekt.de. Die Vergütung übernimmt die Reparaturwerkstatt für den Versicherungsnehmer.

3.2. Stellt sich nachträglich heraus, dass der Auftraggeber vom Versicherungsnehmer nicht bevollmächtigt war, ist die Vergütung vom Auftraggeber zu tragen. Wird die Bevollmächtigung vom Versicherungsnehmer nachträglich erteilt (Genehmigung), gilt 3.1., so dass die Verpflichtung zur Zahlung der Vergütung für den Auftraggeber entfällt.

3.3. Wurde der Auftrag durch den Versicherungsnehmer erteilt und wird ein nachträglich erforderlich gewordener Nachweis der Bevollmächtigung (bspw. wegen Aufforderung zur Vorlage durch den Versicherer) vom Versicherungsnehmer nicht erteilt, so trägt der Versicherungsnehmer die Vergütung.

4. Abrechnung

4.1. Erfolgte Zahlungen werden von kaskodirekt oder bei Tätigwerden der Kooperationsrechtsanwälte von diesen jeweils direkt mit der Reparaturwerkstatt abgerechnet.

4.2. Sollte von Ihnen eine Direktzahlung an die Werkstatt erfolgt sein, werden bei Vorlage eines Nachweises oder einer Bestätigung durch die Reparaturwerkstatt alle eingehenden Zahlungen an Sie weitergeleitet. Die Auszahlung erfolgt auf ein von Ihnen benanntes deutsches Konto.

5. Pflichten und Obliegenheiten

5.1. Die Kommunikation zwischen Ihnen und kaskodirekt und den Kooperationsanwälten erfolgt per E-Mail. Insbesondere unsere Kooperationsanwälte sind gesetzlich verpflichtet, Sie über das Mandat zu informieren. Daher ist die Angabe einer E-Mail-Adresse für Ihre Information und ggf. Anforderung von erforderlichen Unterlagen zwingend erforderlich.

5.2. Wird eine E-Mail-Adresse nicht angegeben, gilt die anwaltliche Informationspflicht über den Sachstand und ausgetauschte Schriftstücke als abbedungen, gemäß § 11 BORA, § 666 BGB. Diese Regelung liegt dem Auftragsverhältnis zwischen Ihnen und den Kooperationsanwälten zugrunde. Entsprechende Vereinbarung erfolgt in Ihrem Namen im Rahmen der Beauftragung der Kooperationsanwälte.

5.3. Sie sind verpflichtet, kaskodirekt und den Kooperationsanwälten die erforderlichen Unterlagen und Informationen unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Die zur Bearbeitung erforderlichen Unterlagen und Informationen sind u.a. Fahrzeugschein, Angaben zum zuständigen Kaskoversicherer, Versicherungsscheinnummer/Schadennummer, Wildunfallbescheinigung.

5.4. Sie sind verpflichtet, kaskodirekt unverzüglich zu informieren, wenn Sie Zahlungen von Ihrem Kaskoversicherer erhalten oder dieser mit Ihnen in Verbindung tritt und entsprechende Unterlagen und Anfragen zur Verfügung zu stellen.

5.5. Ist die Beauftragung der Kooperationsrechtsanwälte erfolgt, so sind Sie verpflichtet, diesen die erforderlichen zusätzlichen Unterlagen und Informationen auf Nachfrage binnen 21 Tagen zur Verfügung zu stellen.

5.6. Sie bestätigen, dass Sie vor Beauftragung der kaskodirekt nicht anderweitig über die Forderung verfügt und keinen Dritten mit der versicherungsrechtlichen Abwicklung und Abrechnung der versicherten Fahrzeugschäden beauftragt haben. Sie sind nicht berechtigt, während der Beauftragung von kaskodirekt Dritte oder andere Rechtsdienstleister oder Rechtsanwälte mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen in der, der Beauftragung von kaskodirekt zugrunde liegenden Angelegenheit zu beauftragen oder gerichtliche Schritte eigenständig einzuleiten oder anderweitig über die Forderung zu verfügen oder den zugrundeliegenden Anspruch abzutreten.

5.7. Sollten Sie gegen die Punkte 1.4., 5.3. bis 5.6. schuldhaft verstoßen, müssen Sie die Kosten der Beauftragung von kaskodirekt sowie alle weiteren bis zur Pflichtverletzung bzw. bis zur Kenntniserlangung der kaskodirekt bzw. der Kooperationsanwälte entstandenen Kosten (Rechtsanwaltskosten) tragen.

5.8. Durch die Beauftragung von kaskodirekt oder der Kooperationsanwälte wird Ihre Verpflichtung zum Ausgleich der Reparaturrechnung oder die Abrechnung anderer in Anspruch genommener Leistungen durch den Rechnungssteller nicht berührt. Sie bleiben aus dem geschlossenen Werkvertrag gegenüber der Reparaturwerkstatt zahlungsverpflichtet. Die versicherungsvertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung zahlen Sie direkt an die Werkstatt. Bei Vorsteuerabzugsberechtigung zahlen Sie die Umsatzsteuerbeträge direkt an die Werkstatt.

6. Beauftragung der Kooperationsrechtsanwälte und Kostenfreistellungszusage, gerichtliche Durchsetzung

6.1. Die Ermächtigung von kaskodirekt, Kooperationsanwälte zur außergerichtlichen Durchsetzung zu beauftragen, ist von der von Ihnen erteilten Bevollmächtigung/Beauftragung von kaskodirekt umfasst. Sollte die außergerichtliche Abwicklung Ihrer Angelegenheit auch mit Unterstützung der Kooperationsanwälte erfolglos bleiben, wird ggf. klageweise Durchsetzung der Forderung im Namen und auf Rechnung des Versicherungsnehmers erforderlich. Eine klageweise Durchsetzung der berechtigten Forderung bedarf einer gesonderten Beauftragung und Bevollmächtigung der Kooperationsanwälte zur Prozessführung durch den Versicherungsnehmer.

6.2. Bei Tätigwerden der Kooperationsanwälte entsteht Ihnen gegenüber Ihrem Kaskoversicherer ein Schadensersatzanspruch in Form der Rechtsanwaltsvergütung (Punkt 1.5.). Ihr Kaskoversicherer ist aus Verzug zur Zahlung der anwaltlichen Vergütung verpflichtet. Der Anspruch auf Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren in Form der Geschäftsgebühr gemäß §§ 13, 14 RVG, Nr. 2300 VV RVG, zzgl. Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG sowie Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG treten Sie unter Verzicht auf die Annahmeerklärung an kaskodirekt ab. kaskodirekt nimmt die Abtretung an. Gleichzeitig stellt kaskodirekt Sie von den Rechtsanwaltskosten frei. Sie sind ermächtigt und verpflichtet, die Forderung gegenüber Ihrem Kaskoversicherer geltend zu machen.

6.3. Von der Freistellung ausgenommen ist ein Verstoß gegen die Punkte 5.3 bis 5.5. Daher tragen Sie die Kosten, wenn Sie beispielsweise erforderliche Unterlagen oder Informationen auf Nachfrage nicht zur Verfügung stellen und der Versicherungsfall aus diesem Grund nicht weiterbearbeitet werden kann.

7. Gerichtliche und außergerichtliche Vergleiche

Der Abschluss eines Vergleiches setzt grundsätzlich Ihre Zustimmung voraus. Der Gegenstand der Beauftragung von kaskodirekt die Abwicklung von versicherten Fahrzeugschäden in Form von Reparaturkosten ist, kann hier bereits das Einverständnis Ihrer Reparaturwerkstatt ausreichen, wenn diese bereit ist, Ihnen gegenüber auf eine weitere Forderung zu verzichten. Zu diesem Zweck sind kaskodirekt und die Kooperationsrechtsanwälte von Ihnen ermächtigt, das Einverständnis Ihrer Reparaturwerkstatt einzuholen. Sollte Ihre Reparaturwerkstatt einen Vergleichsvorschlag ablehnen, haben Sie dennoch die Möglichkeit dem Vergleich zuzustimmen, sofern die Restforderung von Ihnen ausgeglichen wird. Sollte es bei der Ablehnung bleiben, ist ggf. nur klageweise Durchsetzung möglich, siehe Punkt 1.3.

8. Vertragsdauer, Kündigung

8.1. Das Vertragsverhältnis endet, sofern nicht durch Kündigung, wenn die Abwicklung erfolgreich abgeschlossen wird oder die Angelegenheit an die beauftragten Kooperationsrechtsanwälte abgegeben wird.

8.2. Das Vertragsverhältnis kann von Ihnen und von kaskodirekt bei Vorliegen eines Kündigungsgrundes jederzeit gekündigt werden. Einen Kündigungsgrund stellt die schuldhafte Verletzung der gegenseitigen mit dem Auftrag begründeten Rechte und Pflichten. Ein Kündigungsgrund für die kaskodirekt ist insbesondere die schuldhafte Verletzung von Pflichten und Obliegenheiten gemäß Punkt 5.

8.3. Wird eine Pflicht von dem Versicherungsnehmer oder dem Auftraggeber schuldhaft verletzt, hat der Versicherungsnehmer die Vergütung gemäß Punkt 3. und 1.5. zu tragen.

9. Datenschutz

9.1. kaskodirekt verpflichtet alle von ihr zur Durchführung des Auftrags eingesetzten Personen zur Wahrung der Vertraulichkeit und zur Beachtung des Datenschutzes.

9.2. kaskodirekt ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags die ihr anvertrauten personenbezogenen Daten des Auftraggebers unter Beachtung der Vorschriften der DS-GVO, des BDSG und sonstiger Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte (Auftragsverarbeiter wie Softwareanbieter u.ä.) verarbeiten zu lassen. Eine Information über Art, Zweck und Umfang der Datenverarbeitung erhält der Auftraggeber bei Beauftragung der kaskodirekt.

9.3. kaskodirekt weist ausdrücklich darauf hin, dass die schnelle und unkomplizierte Kommunikation über elektronische Medien wie E-Mail und SMS mit einem Verlust an Vertraulichkeit und Datensicherheit verbunden ist. Der vollständige Datenschutz kann trotz bestehender Verschlüsselungen nicht gewährleistet werden.

10. Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung bei Verbrauchern

Wenn Sie Verbraucher gemäß §13 BGB sind, steht Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ab dem Tag des Vertragsschlusses ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns:

legal | tech | consulting | GmbH
Nell-Breuning-Allee 6
66115 Saarbrücken

E-Mail: service@kaskodirekt.de
Tel.: 0681 857 850 70
Web: www.kaskodirekt.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail unter Angabe Ihres Aktenzeichens) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Muster-Widerrufsformular

Hiermit widerrufe ich den mit

legal | tech | consulting GmbH
Nell-Breuning-Allee 6
66115 Saarbrücken

abgeschlossenen Rechtsdienstleistungsvertrag wegen

(Unfallschaden/Kaskoschaden)
(Aktenzeichen)

Auftrag erteilt am:
Name:
Anschrift:

Datum
Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier)

11. Schlussbestimmungen

11.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder infolge Änderung der Gesetzeslage oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung oder auf andere Weise ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig werden, so sind sich die Parteien darüber einig, dass die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon unberührt und gültig bleiben. Anstelle der unwirksamen/nichtigen Bestimmung werden die Parteien unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dies gilt auch für die Ausfüllung eventueller Vertragslücken.

11.2. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen. Sämtliche Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Im Übrigen kann das Schriftformerfordernis nicht durch mündliche Vereinbarung, konkludentes Verhalten oder stillschweigend außer Kraft gesetzt werden.